Zerstörung der Gewaltenteilung!
Zerstörung des Legalitätsprinzips!
Ich bin einigermaßen sicher daß die meisten Deutschen inzwischen erfolgreich dermaßen verblödet sind, daß sie überhaupt nicht wissen was Immunität ist: Straffreiheit. Persilschein. Tun und lassen was man will, völlig losgelöst vom Strafgesetzbuch. EU-Bonzen schreiben sich Straffreiheit in das Gesetz, das Deutschland den allerletzen Rest geben soll. Und die SPD und Grünen sind keine Alternative, begreift das endlich. Diese Verräterparteien SPD und Grüne wollen inhaltlich exakt dasselbe wie Merkel, sie wollen Merkel unterstützen bei dem Hochverrat des ESM. Die Einheitspartei SPDGRÜNECDUFDPCSU will sich Straffreiheit, Immunität für die Bonzen ins Gesetzbuch schreiben. Das ist der Sklavenstaat.
Markus Gaertner:
Wenn man das 30 Seiten lange Dokument in Ruhe durchliest, entstehen gleich an mehreren Stellen ernsthafte Schluckbeschwerden. Zum einen soll den führenden Mitarbeitern des ESM eine strafrechtliche Immunität zuerkannt werden (Artikel 30), was den Einsatz von Steuergeld für Rettungsaktionen und Bailouts wie in den Fällen Griechenland, Irland und Portugal noch leichter von der Hand gehen lässt und jene, die das Geld ausgeben, ganz von (demokratischer) Verantwortung freistellt.
Zweitens fällt mir, wie dem geschätzten Leser, auf, dass eine Beteiligung der nationalen Parlamente bei der Ausübung finanzieller Rettungsaktionen gar nicht gewünscht ist. Der von den Euroländern mit jeweils zwei Personen besetzte Gouverneursrat bestimmt das alles selbst. Dieses Gremium wird jedoch von der Exekutive, den Regierungen, der einzelnen Mitgliedsländer eingesetzt.
Und noch ein Punkt, den ich farblich ganz dick beim Lesen markiert habe: Im Artikel 16 heißt es, “der Gouverneursrat kann die Liste der in Artikel 14 und 15 vorgesehenen Finanzhilfe-Instrumente überprüfen und daran vorzunehmende Änderungen beschließen”. Wenn die Finanzprodukte, die der ESM zu Erledigung seiner Arbeit einsetzen muss, vom Gouverneursrat allein verändert werden können, wer kontrolliert dann das Risikso ? Sicher ist eines schon: Die Rechnung bekommen die Mitglieder, wenn etwas schiefgeht.

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Jeder; auch DIE machen die Rechnung ohne den Wirt, der großen Unbekannten.
All das, was nicht exakt berechenbar und unsichtbar ist, “regiert” im Verborgenen und nicht der Menschenverstand.
VG Satya
Die Straffreiheit im ESM-Vertrag ( § 30 ) ist die eine Seite, seit dem Existieren der Bundesrepublik Deutschland genießen beamtete Räuber und Plünderer gemäß § 353 Abs. 1 StGB in all den Fällen, in denen sie den Bürger zugunsten des Staates durch das Überheben von Steuern, Gebühren und Abgaben schädigen und des ausdrücklich nicht in die eigene Tasche schieben, völlige Straffreiheit, denn es wurde nicht der von den Nazis 1943 aus dem StGB getilgte Straftatbestand des Amtsmissbrauches wieder eingeführt. In der Ukraine wurde heute Timoschenko wegen “Amtsmissbrauch” verurteilt und es geht nur um schlappe 137 Millionen Euro!!! Berluskoni wird in Italien wegen Amtsmissbrauches verfolgt und die Nachfolgerin von Strauß-Kahn in Frankreich ebenfalls wegen Amtsmissbrauch. Kein Finanzbeamter kann schließlich wegen Rechtsbeugung verurteilt werden, wenn er vorsätzlich die Steuern falsch festsetzt. Dieses haben der BGH 1972 und das OLG Celle 1986 ( 3 Ws 176/86 ) sowohl für die Veranlagung als auch für die Einspruchsverfahren entschieden. Damit ist vollendet, was der erste Bundesfinanzminister Schäffer am 15.01.1951 den dort an der Bundesfinanzschule versammelten Finanzbeamten persönlich versprochen hat, ihre persönliche Unantastbarkeit. Dafür verlangte er dann aber von ihnen für das Jahr 1951, die Umsatzsteuersumme des Jahres 1950 von damals 5.000 Millionen DM um mindestens 25% im Jahr 1951 zu steigern ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gegeben hätte. Und nun denken wir alle wieder an die Milliarden, die aus der deutschen Bevölkerung systematisch gepresst werden, die Handelnden sind alle !!! straffrei gestellt, alle.