Bundesaußenminister Steinmeier publiziert einen Beitrag über die EU.
Zitat (Hervorhebungen von mir):
“Wohin, Europa?”
Schon wieder stellen wir diese Frage. Dabei waren wir vor einem Jahr doch alle so erleichtert. Die Krise Europas schien überwunden. Von der Verfassung hatten wir uns zwar verabschiedet. Geblieben war aber das Projekt eines Reformvertrages, aus dem wenige Monate später der Vertrag von Lissabon wurde.”
Kommentar: klarer Fall von Trick No. 4 auf unserer Liste: es wird so getan, als sei der jahrtausendealte Begriff “Europa” synonym (gleichbedeutend) mit “EU”.
Zitat:
“Und heute? 23 mal wurde dieser neue Vertrag ratifiziert. Nur einmal fiel er durch, am 12. Juni beim Referendum in Irland.”
Unser Bundesaußenminister verwendet das Wort “ratifiziert”. Ist ihm nicht bekannt, daß “ratifizieren” ein Fachbegriff des Völkerrechts ist?
Der Bundesaußenminister erzählt hier Unwahres: In Deutschland wurde der Vertrag von Lissabon eben gerade nicht im völkerrechtlichen Sinne ratifiziert, da dies nur durch einen Akt des Bundespräsidenten – Unterschrift – möglich wäre. Diesen Akt des Bundespräsidenten konnte es nicht geben, weil das Verfassungsorgan Bundesverfassungsgericht in einem höflichen Schreiben sein Ersuchen bekundete die Unterschrift nicht zu leisten, ansonsten wäre das Bundesverfassungsgericht vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
Kurz gesagt, siehe wikipedia:
“Ratifikation ist die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des Abschlusses eines völkerrechtlichen Vertrags durch die Vertragsparteien.
Erst durch diese Ratifikation wird ein z.B. von Verhandlungsdelegationen paraphierter Vertragstext völkerrechtlich gültig.
Die Ratifikation geschieht nach Zustandekommen des Zustimmungsgesetzes durch den Bundespräsidenten.”
Der Bundesaußenminister hantiert hier mit einem Trick: er tut so, als ob die völkerrechtliche Bedeutung – die eben gerade in sein Ressort als Außenminister fällt – von “Ratifikation” exakt dasselbe sei wie die nur Binnenwirkung habende staatsrechtliche Bedeutung von “Ratifikation”, die das Verfahren meint, an dessen Ende – bei erfolgreichem Verfahren – die völkerrechtliche Ratifikation steht.
Ich kann schwer glauben, daß der Herr Bundesaußenminister Steinmeier die Bedeutungen des Wortes “Ratifikation” nicht kennt. Zumal er Rechtswissenschaft studiert hat und zum Dr. iur. promovierte. Die Frage “Was ist Ratifikation” würde man wegen ihrer Einfachheit einem Kandidaten im 1. juristischen Staatsexamen kaum zu stellen wagen.
Soviel als Einstieg in die Verlautbarung aus dem Auswärtigen Amt.
Der weitere Text desinformiert reichlich und wird Anlaß zu späteren Kommentierung sein, es werden vollmundige Behauptungen aufgestellt und verziert mit tönenden Worthülsen, von denen inhaltlich bei Überprüfung herzlich wenig übrigbleibt.
Interessant ist auch, daß mit keinem Wort eingegangen wird auf die Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung und die Verpflichtung zur Aufrüstung (siehe auch hier) im EU-Vertrag, um lediglich diese zwei Ungeheuerlichkeiten zu nennen.
