August 7, 2008...3:58 pm

Immobilieneigentümer AUFGEPASST! Kredite immer korrekt bedient UND DENNOCH Immobilien plötzlich zwangsversteigert

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Ich bin geschockt. Eine Meldung, deren Realitätsgehalt ich zunächst bezweifelte, schockt mich. Ich hätte diese Meldung abgetan als frei erfundene Horrorgeschichte, wenn sie nicht durch mehrere seriöse Quellen – zum Beispiel durch den Rechtsanwalt und früheren Bundesinnenminister Dr. Gerhart Baum – bestätigt würde.

Worum geht es?
Kurz gesagt:
Man kann seine Immobilie oder seine Immobilien durch Zwangsmaßnahmen (Zwangsversteigerung) verlieren auch wenn man stets pünktlich, vollständig und absolut korrekt Zins und Tilgung für ein mit der Immobilie besichertes Darlehen zahlte.

Das Erste / Plus-Minus beginnt mit diesen Worten.

“Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs.”

Im Text, der bei dem hier nochmals genannten Link folgt, ist der verhängnisvolle Mechanismus gut und klar erklärt.

Rechtsanwalt Dr. iur. Clemens Clemente, München, beschreibt in einem Aufsatz in der “Zeitschrift für Immobilienrecht” den exakten juristischen Vorgang. Zitat aus dem Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. iur. Clemens, Clemente:

“Der Gesetzgeber unterstützt die Transaktionen. Er änderte das
Rechtsberatungsgesetz im Jahre 2002 im Rahmen des Vierten Fi-
nanzmarktförderungsgesetzes und stellte klar, dass die Verwaltung
der abgetretenen Forderung nicht erlaubnispflichtig ist.”

Siehe auch www.iff-hamburg.de

Rechtsanwalt Hänssler in “Das Erste, Bayerischer Rundfunk, Plusminus vom 18.9.2007:

“Das ist ein Punkt der dringend geändert werden müsste, in dem man künftig und da ist der Gesetzgeber gefragt, eben nicht mehr so einfach die Vollstreckung zulässt, gerade in Fällen in denen das Darlehen noch ordnungsgemäß bedient wird. Denn mit dieser Grundschuldbestellungsurkunde hat der Finanzinvestor bereits einen Vollstreckungstitel in der Hand.”

Video des Ersten Deutschen Fernsehens auf video.google.de:

“Und plötzlich ist das Haus weg”

http://video.google.de/videoplay?docid=3374550700899638078&ei=-NSaSPm3C6a82wKJ3eUw&q=und+pl%C3%B6tzlich+ist+das+haus+weg

Aus der Checkliste der Rechtsanwälte  Hänssler & Häcker-Hollmann:

“Es besteht akute Gefahr, da Investoren in der Regel die Kredite nicht weiterführen, sondern die bestellten Sicherheiten (z.B. die Immobilie, das Firmenvermögen und Lebensversicherungen) schnell verwerten wollen. Der Investor wird nach Ablauf der Zinsbindung kein neues oder nur ein Angebot zu schlechten Bedingungen unterbreiten. Weiter ist zu befürchten, dass selbst bei nicht Not leidenden Krediten Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.”

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