Vielleicht blitzt in der Aufregung um Herrn Bsirske wie in einem Schlaglicht ein Mißverhältnis auf, das eventuell häufiger anzutreffen ist und das, wenn das so sein sollte, bedenklich ist. Es würde um das Verhältnis zwischen Einsatz für die Allgemeinheit und dem eigenen materiellen Wohlergehen gehen.
Herr Bsirske erklärte, nicht erst heute, er bezahle die Luxusflüge.
Tagesspiegel:
Mich würde interessieren, ob er auch schon etwas gesagt hat zu den 9 Millarden Euro, die das Versagen der Elite – nicht alleine des Herrn Bsirske! – bei IKB und KfW den Steuerzahler kostete.
Herr Bsirske ist Angehöriger unserer Machtelite, Funktionselite und Einkommenselite. Diese Eliten können auf unser aller Schicksal sehr stark einwirken. Zum Beispiel durch “Verbrennen” von Milliardenbeträgen des Steuerzahlers.
Jedem einzelnen Elitenmitglied sei aller nur erdenkliche materielle Luxus von Herzen gegönnt. Problematisch kann es werden, wenn immaterielle Werte nicht respektiert werden – beispielsweise Einsatz für das Allgemeinwohl – und wenn riskante Geschäfte gemacht werden, deren Gewinn privatisiert und deren Verlust sozialisiert wird. Wer sich hineinschafft für das Allgemeinwohl und wer sich nach besten Kräften, nach bestem Wissen und Gewissen, für das Allgemeinwohl abmüht, dem sei aller nur denkbare materielle Ausgleich gegönnt.
Bei manchen Angehörigen der – nicht nur deutschen - Elite könnte der Verdacht aufkeimen, das Interesse gehe nicht wirklich auf das allgemeine Wohl aller, könnte der Verdacht keimen sie sprächen anders als sie handeln.
Ein Kommentator stellt es so dar, als habe ein Aufsichtsrat einem Vorstand nicht hineinzureden. Richtig ist:
Aufsichtsrat, der Name sagt es, soll den Vorstand überwachen.
Siehe, auf die Schnelle, wikipedia:
“Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft, § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten.”
Vorstand ist für das Operative zuständig. Im Zusammenhang mit der IKB, deren Hauptaktionär die KfW ist, entstand der Allgemeinheit ein Schaden von rund 9 Millarden Euro. Diesen Schaden trägt der Steuerzahler. Der Vorstand der KfW versagte, insbesondere die damalige Sprecherin des Vorstandes, Matthäus-Meier. Dessenungeachtet ist sie immer noch im Vorstand, wenn auch nicht mehr Sprecherin. Im Kontrollorgan “Verwaltungsrat” der KfW sitzt neben anderen Prominenten auch Herr Bsirske.
Es gibt Haftung für Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen. Natürlich kann es nicht Aufgabe des Aufsichtsrates sein sich in die alltäglichen, laufenden Tagesgeschäfte einzumischen. Aber wenn es um Dinge geht, die ungewöhnlich sind und zudem alle Dimensionen sprengen – ungewöhnliche Milliardenbeträge – dann muß er seine Wächterfunktion ausüben. Einer der Wächter war Herr Bsirske, wohlgemerkt: neben anderen.
Wir sprechen hier, ich wiederhole es, von runden 9 (neun) Milliarden Euro die der vom Steuerzahler gefüllten Kasse entnommen wurden. (Die IKB) hatte in Ramschpapiere investiert, hatte einer Klitsche Kredit in Millardenhöhe gegeben und war de facto am Ende, als die Klitsche diese Millardensumme abrief. Folge: Hauptaktionär KfW sprang ein. Details hier.
Alles in allem haben wir – der Steuerzahler – es mit einer Gemengelage zu tun, die den Ruf
“Quis custodiet custodes? (Wer bewacht die Wächter?)”
aufzukommen erzwingt.
Einer der Wächter ist Herr Bsirske. Er hatte dann das Pech den öffentlichen Unmut angesichts der – zunächst – kostenlosen De-Luxe-Flüge zu unterschätzen; mittlerweile erklärte Herr Bsirske den Luxusflug von sich und seiner Gattin bezahlen zu wollen.
Wie in einem Brennglas haben wir in dem Luxusflug mit der Lufthansa nach Los Angeles , der pro Kopf rund 10.000 € kostet, das Prinzip “Gewinn privatisieren und Verlust sozialisieren” beispielhaft dargestellt – die aus den Ämtern fließenden Vorteile (Beispielsweise die Möglichkeit gratis Luxusklasse zu fliegen durch das Unternehmen, das bestreikt werden wird) werden angenommen und die aus dem Versagen als Wächter fließenden Nachteile (rund 9 Milliarden Euro) trägt der gewöhnliche Staatsbürger.
Ob Herr Bsirske auch etwas verlautbarte zu den rund 9 Milliarden die das Walten der IKB und KfW die Allgemeinheit kostet? Ob einer der prominenten Hüter und Wächter (Aufsichtsräte/Verwaltungsräte) öffentlich dazu etwas sagte? Neben der KfW und IKB gab es bekanntlich noch andere vergleichbare Fälle, beispielsweise die Sachsen LB und die WestLB.
In allen Fällen wurde wie hypnotisiert auf etwaige Gewinnmöglichkeiten geblickt und die real existierenden Risiken wurden nicht realistisch bewertet. Es existieren immer noch erfolgreiche Privatbanken, denen dieser massive Fehler, die Risiken falsch zu bewerten, nicht unterlief. Vielleicht liegt dies mit daran, daß dort Eigentümer persönlich haften.
Wie ist bei uns mancherorts die Verteilung von persönlichem materiellem Gewinn und allgemeinem Risiko des Verlusts beschaffen?
Gilt der Satz von Walter Eucken (einer der geistigen Väter der sozialen Marktwirtschaft)
| “Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen.” |
noch immer?
Der Zufall will es, daß heute die FAZ berichtet über Zustände in den Verwaltungsräten mancher Krankenkassen: “Rechnungshof rügt Zustände in Krankenkassen“:
“Für ihren Verwaltungsrat war einer Krankenkasse nichts zu teuer.”